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Verein OdA ICT Bern

Allgemeinbildung

Die Allgemeinbildung ist der einzige, noch nicht modularisierte Teil der Ausbildung und richtet sich nach den Bestimmungen der übrigen gewerblichen Berufe.

Bei Lernenden, die die Berufsmaturität absolvieren, entfällt dieser Teil. Die Allgemeinbildung gilt hier als bestanden, wenn die Berufsmaturität erfolgreich abgeschlossen. Für einen Übertritt in die Allgemeinbildung vor Abschluss der Berufsmaturität gilt diese MBA-Vorgabe (PDF).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gewerbeschule zum Thema Allgemeinbildung (externe Seite).

Qualifikationsverfahren AB