Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren um das eidgenössischen Fähigkeitszeugnis zu erlangen, setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- GBB: Grundlagenbezogene Bildung, Durchschnitt der Lehrjahre 1 und 2 + überbetriebliche Kurse
- SBB: Schwerpunktbezogene Bildung, Durchschnitt der Lehrjahre 3 und 4
- AB: Allgemeinbildung, nicht modularisiert und verteilt über die gesamte Ausbildung
- AA: Abschlussarbeit, in der Informatik IPA Individuelle Praxisarbeit
Je nach Lehrmodell werden die einzelnen Ausbildungsteile an verschiedenen Orten besucht

Bedingungen für den Abschluss
Für einen erfolgreichen Lehrabschluss müssen alle vier Teilnoten (d.h. der Durchschnitt der jeweiligen Bestandteile) genügend, d.h. mindestens mit einem Notendurchschnitt von 4,0 abgeschlossen werden.


